
Reiserücktrittsversicherung für
Tagesgäste
Reiserücktritt und Tagesgast
Geht das?
Ja, es können auch einzelne Aktivitäten versichert werden.
Der KursSeminarKongress-StornoSchutz der Europäischen Reiseversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Sie an Ihrem gebuchten Tagesprogramm aus einem versicherten Grund unerwartet nicht teilnehmen können.
Welche Gründe sind versichert?
Medizinische Gründe wie Tod, unerwartete schwere Krankheit oder Schwangeschaftskomplikationen
Berufliche oder schulische Gründe wie unverschuldeter Jobverlust, Einberufung zum Grundwehr- bzw. Zivildienst oder Nichtbestehen der Reifeprüfung (mind. 3jährige Ausbildung)

Familiäre Gründe wie unerwartete Erkrankung eines Familienmitgliedes, der für die Betreuung von minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen eingeteilt war, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft
Sachschaden am Eigentum durch Elementarereignisse oder Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug auf dem Weg zur Aktivität
Sonstige Gründe wie Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettungsdienst oder unerwartete gerichtliche Vorladung
Was kann ich noch versichern?
Zur Tagesaktivität können auch zusätzlich gebuchte Reiseleistungen, wie z.B.: Hin- und Rückreise mit öffentlichem Verkehrsmittel mitversichert werden, wenn sie innerhalb des Zeitraums von max. 48 Stunden vor der Aktivität bzw. 48 Stunden nach der Aktivität liegen.

Storno Schutz - Tagesgast
Die Versicherung online kann max. für 14 Personen ausgefüllt werden. Falls Ihre Gruppe aus mehr Personen besteht, übermitteln Sie uns bitte eine Teilnahmeliste, die wir an die Europäische Reiseversicherung weiterleiten.
Hier können Sie Ihre Versicherung gleich online buchen:

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FAQ zum Rafting- & Canyoning-StornoSchutz
Kann ich meine Rafting- oder Canyoning-Tour wegen Krankheit stornieren?
Ja. Wenn Sie vor Ihrer gebuchten Tour unerwartet erkranken und deshalb nicht teilnehmen können, übernimmt die Versicherung die vereinbarten Stornokosten.
Was passiert, wenn ich mich kurz vor dem Rafting oder Canyoning verletze?
Wenn Sie aufgrund einer unfallbedingten Verletzung nicht an der gebuchten Aktivität teilnehmen können, werden die anfallenden Stornokosten im Rahmen des Versicherungsschutzes ersetzt.
Sind bestehende Erkrankungen versichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht, wenn eine bestehende Erkrankung unerwartet akut wird oder sich unerwartet verschlechtert und dadurch die Teilnahme an der Aktivität nicht möglich ist.
Kann ich die Tour stornieren, wenn mein Kind oder ein Familienmitglied krank wird?
Ja. Wenn ein naher Familienangehöriger unerwartet schwer erkrankt oder verunfallt und Ihre Anwesenheit erforderlich ist, können die Stornokosten übernommen werden.
Übernimmt die Versicherung die Kosten bei einem Todesfall in der Familie?
Ja. Der Tod eines nahen Familienangehörigen gilt als versicherter Stornogrund.
Was passiert, wenn ich meinen Arbeitsplatz verliere?
Wenn Sie unverschuldet durch Ihren Arbeitgeber gekündigt werden, können die Stornokosten im Rahmen der Versicherung übernommen werden.
Kann ich wegen einer Schwangerschaft von meiner Buchung zurücktreten?
Ja. Unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen sind versichert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Eintritt einer Schwangerschaft versichert sein.
Was passiert, wenn ich vor der Tour einen Verkehrsunfall habe?
Wenn Sie aufgrund eines Verkehrsunfalls nicht an Ihrer gebuchten Aktivität teilnehmen können, übernimmt die Versicherung die vereinbarten Stornokosten.
Bin ich versichert, wenn die Betreuungsperson meines Kindes ausfällt?
Ja. Wenn die vorgesehene Betreuungsperson unerwartet erkrankt, verunfallt oder verstirbt und dadurch die Betreuung nicht möglich ist, besteht Versicherungsschutz.
Kann ich stornieren, wenn mein Haus durch Hochwasser, Sturm oder Feuer beschädigt wird?
Ja. Wenn ein erheblicher Schaden an Ihrem Wohnsitz Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich macht, übernimmt die Versicherung die anfallenden Stornokosten.
Sind Unterkunft und Anreise mitversichert?
Ja. Zusätzlich gebuchte Unterkünfte und Reiseleistungen können mitversichert werden, sofern sie bei der gewählten Versicherungssumme berücksichtigt wurden.
Bis wann kann ich den StornoSchutz abschließen?
Für den umfassenden Versicherungsschutz sollte der Abschluss innerhalb von drei Tagen nach der Buchung erfolgen.
Was passiert, wenn ich die Versicherung erst später abschließe?
Bei einem späteren Abschluss gilt für die meisten Stornogründe eine Wartefrist von zehn Tagen. Ausgenommen sind Unfälle, Todesfälle und Elementarereignisse.
Kann ich wegen Schlechtwetters von meiner Buchung zurücktreten?
Nein. Regen, Gewitter, Schnee oder eine ungünstige Wetterprognose gelten nicht als versicherte Stornogründe.
Bin ich versichert, wenn die Rafting- oder Canyoning-Tour abgesagt wird?
Nein. Der StornoSchutz deckt persönliche Stornogründe des Teilnehmers ab. Wird die Aktivität vom unserer Seite abgesagt, entstehen keine Stornokosten.
Welche Kosten werden bei einer Stornierung übernommen?
Ersetzt werden die laut Buchungsbedingungen anfallenden Stornokosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was passiert, wenn ich die Aktivität vorzeitig abbrechen muss?
Bei einem versicherten Abbruch können nicht genutzte Leistungen sowie gegebenenfalls zusätzliche Rückreisekosten ersetzt werden.
Welche Nachweise benötige ich im Schadensfall?
Je nach Stornogrund können ärztliche Atteste, Unfallberichte, Bestätigungen des Arbeitgebers oder andere Nachweise erforderlich sein.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Gruppenbuchungen?
Ja. Jede versicherte Person benötigt jedoch einen eigenen Versicherungsschutz.
Für welche Aktivitäten kann ich den StornoSchutz abschließen?
Der StornoSchutz eignet sich für Rafting-Touren, Canyoning-Abenteuer, Kajak- und Kanukurse, Outdoor-Trainings, Sportkurse sowie viele weitere Freizeit- und Erlebnisangebote.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich die Tour aus gesundheitlichen Gründen abbrechen muss?
Ja. Muss die gebuchte Aktivität aufgrund eines versicherten Ereignisses vorzeitig abgebrochen werden, können nicht genutzte Leistungen erstattet werden.
Ist der StornoSchutz auch für Familien geeignet?
Ja. Besonders Familien profitieren vom Versicherungsschutz, da auch bestimmte Ereignisse im unmittelbaren Familienkreis als versicherte Stornogründe gelten.
