
Rafting Camp Palfau
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rafting Camp Palfau GmbH, im Nachfolgenden nur Rafting Camp Palfau genannt:
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Rafting Camp Palfau GmbH, insbesondere für Rafting-, Canyoning-, Kajak-, Canadier-, Outdoor-, Verleih-, Beherbergungs- und sonstige Freizeitdienstleistungen.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von der Rafting Camp Palfau GmbH ausdrücklich bestätigt wurden.
Für einzelne Leistungen gelten ergänzend die besonderen Bedingungen in diesen AGB.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung durch die Rafting Camp Palfau GmbH schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich bestätigt wurde.
Bei Gruppenbuchungen handelt die buchende Person auch für die weiteren Teilnehmer, sofern sie deren Anmeldung vornimmt. Die buchende Person ist verpflichtet, alle Teilnehmer über diese AGB, Teilnahmevoraussetzungen, Sicherheitsvorgaben und besondere Bedingungen zu informieren.
3. Anzahlung und Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, ist nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens vor Leistungsbeginn zu bezahlen.
Zahlungen sind auf folgendes Konto zu leisten:
Rafting Camp Palfau GmbH
Raiffeisenbank Liezen-Rottenmann
IBAN: AT71 3821 5000 0720 8101
BIC: RZSTAT2G215
4. Kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei fix terminierten Leistungen
Bei Beherbergungsleistungen zu anderen als Wohnzwecken sowie bei Freizeitdienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Es gelten daher die nachstehenden Stornobedingungen.
5. Stornobedingungen
Eine Stornierung ist schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung bei der Rafting Camp Palfau GmbH.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Stornogebühren:
* bis 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunfts- oder Leistungstag: kostenlos
* bis 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunfts- oder Leistungstag: 40 % des vereinbarten Gesamtpreises
* bis 1 Woche vor dem vereinbarten Ankunfts- oder Leistungstag: 70 % des vereinbarten Gesamtpreises
* in der letzten Woche vor dem vereinbarten Ankunfts- oder Leistungstag: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
* bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen, das eine Teilnahme unmöglich macht: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Die Rafting Camp Palfau GmbH bemüht sich im Fall einer Stornierung, frei gewordene Plätze, Zimmer oder sonstige Kapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
Soweit die stornierte Leistung anderweitig vergeben werden kann, wird der dadurch erzielte Erlös auf die Stornogebühr angerechnet. In diesem Umfang reduziert sich die vom Kunden zu bezahlende Stornogebühr.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Rafting Camp Palfau GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwertung der gebuchten Leistung werden berücksichtigt.
6. Leistungen
Art, Umfang und Inhalt der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung, dem gebuchten Programm und den jeweiligen Detailinformationen.
Einzelpersonen können Touren buchen. Die Rafting Camp Palfau GmbH ist berechtigt, Einzelbuchungen mit anderen Einzel- oder Gruppenbuchungen zu koordinieren, sofern dadurch die gebuchte Leistung nicht wesentlich verändert wird.
7. Teilnahmevoraussetzungen
Jeder Teilnehmer muss die für die gebuchte Tour erforderlichen körperlichen und psychischen Voraussetzungen erfüllen.
Dazu zählen insbesondere:
* altersentsprechende körperliche Belastbarkeit
* Gesundheit
* Trittsicherheit
* Schwimmkenntnisse, soweit für die gebuchte Tour erforderlich
* Fähigkeit, Sicherheitsanweisungen zu verstehen und umzusetzen
* geeignete Ausrüstung, soweit diese vom Teilnehmer selbst mitzubringen ist
Teilnehmer sind verpflichtet, die Rafting Camp Palfau GmbH vor Beginn der Tour über gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, Erkrankungen, Schwangerschaft, Medikamenteneinnahmen oder sonstige Umstände zu informieren, die für die sichere Teilnahme wesentlich sein können.
8. Alkohol, Medikamente und Drogen
Personen, die durch Alkohol, Drogen, Medikamente oder sonstige Substanzen beeinträchtigt sind, können aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Erscheint ein Teilnehmer in einem Zustand, der eine sichere Teilnahme unmöglich macht, gilt dies als Nichterscheinen, sofern die Beeinträchtigung vom Teilnehmer zu vertreten ist.
9. Risikohinweis und gesetzliche Haftung
Die angebotenen Aktivitäten, insbesondere Rafting, Canyoning, Kajak-, Canadier- und sonstige Outdoor-Touren, sind Natur- und Abenteuersportarten.
Trotz sorgfältiger Planung, geprüfter Ausrüstung, ausgebildeter Tourenleiter und Sicherheitsunterweisung können Risiken nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dazu zählen insbesondere wechselnde Wasserstände, Strömungen, rutschige Untergründe, Steinschlag, Wetterumschwünge, natürliche Hindernisse sowie das Verhalten anderer Teilnehmer oder Dritter.
Die Rafting Camp Palfau GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
Für Sachschäden haftet die Rafting Camp Palfau GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen unberührt.
Für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Teilnehmer Sicherheitsanweisungen missachtet, eigenmächtig handelt oder Aktivitäten außerhalb des gebuchten Programms durchführt, haftet die Rafting Camp Palfau GmbH nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
10. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Teilnehmer haben den Sicherheitsanweisungen der Tourenleiter, Guides und sonstigen beauftragten Personen Folge zu leisten.
Die zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung ist ordnungsgemäß zu verwenden.
Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass sie weder sich selbst noch andere Teilnehmer, Guides oder Dritte gefährden.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, im zumutbaren Rahmen an der sicheren Durchführung der Tour mitzuwirken und andere Teilnehmer zu unterstützen, sofern dies gefahrlos möglich ist.
11. Ausschluss von Teilnehmern
Die Rafting Camp Palfau GmbH bzw. der zuständige Tourenleiter ist berechtigt, Teilnehmer von der Tour auszuschließen, wenn diese
* die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen,
* Sicherheitsanweisungen nicht befolgen,
* andere Personen gefährden,
* unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen,
* die erforderliche Ausrüstung nicht ordnungsgemäß verwenden,
* oder sonst gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstoßen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist oder der Ausschluss nicht vom Teilnehmer zu vertreten ist.
12. Programmänderung, Verschiebung und Abbruch
Aus Sicherheitsgründen kann es zu Änderungen, Einschränkungen, Verschiebungen oder zum Abbruch einer Tour kommen.
Sicherheitsgründe sind insbesondere:
* Wetter
* Gewitter
* Hochwasser oder zu niedriger Wasserstand
* behördliche Sperren
* Naturgefahren
* unzureichende Fähigkeiten einzelner Teilnehmer
* technische oder organisatorische Sicherheitsgründe
* sonstige unvorhersehbare Umstände, die die sichere Durchführung beeinträchtigen
Geringfügige und zumutbare Änderungen des Programms berechtigen nicht zur Preisminderung.
Bei wesentlichen Änderungen vor Leistungsbeginn bietet die Rafting Camp Palfau GmbH dem Kunden nach Wahl des Kunden einen Ersatztermin, eine gleichwertige Ersatzleistung oder die Rückerstattung des bereits bezahlten Entgelts an.
Wird eine Tour nach Leistungsbeginn aus Sicherheitsgründen abgebrochen, erfolgt eine angemessene Rückerstattung, soweit wesentliche Leistungsteile nicht erbracht wurden und der Abbruch nicht vom Kunden oder einem Teilnehmer zu vertreten ist.
13. Verletzungen, Unfälle und Schäden
Verletzungen, Unfälle, Schäden an Ausrüstung sowie sonstige relevante Vorkommnisse sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.
Beschädigungen an Ausrüstung oder Eigentum der Rafting Camp Palfau GmbH sind ebenfalls unverzüglich bekanntzugeben.
14. Zeitlicher Ablauf
Zeitangaben zu Tourdauer, Transferzeiten und Programmablauf sind Richtwerte.
Natur-, Wetter-, Wasserstands-, Verkehrs- und Sicherheitsbedingungen können zu Abweichungen führen.
15. Transfers und Anreise
Sofern Transfers durch die Rafting Camp Palfau GmbH organisiert oder durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Erfolgt die An- oder Abreise zu Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen der Teilnehmer oder Dritter und nicht im Auftrag der Rafting Camp Palfau GmbH, ist diese An- oder Abreise nicht Teil der vertraglich geschuldeten Leistung der Rafting Camp Palfau GmbH.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dem keine zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand, insbesondere nach § 14 KSchG.
Gegenüber Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Rafting Camp Palfau GmbH sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
17. Irrtümer, Druckfehler, Preis- und Programmänderungen
Offensichtliche Schreib-, Rechen- und Druckfehler können berichtigt werden.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss erfolgen nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind oder ausdrücklich und transparent vereinbart wurden.
Programmänderungen sind nur nach Maßgabe dieser AGB zulässig, insbesondere gemäß Punkt 12.
Besondere Bedingungen für Raftingtouren
18. Schwimmkenntnisse
Die Teilnahme an Raftingtouren setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
19. Kinder und Jugendliche
Die Teilnahme von Kindern unter 6 Jahren ist nicht gestattet.
Auf der Salza dürfen Kinder zwischen 6 und 15 Jahren nur in Begleitung einer geeigneten, mindestens 19 Jahre alten Aufsichtsperson teilnehmen.
Auf der Enns ist eine Teilnahme ab der Einstiegsstelle Eisenbahnbrücke nach dem Gesäuseeingang erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlaubt.
Je nach Wasserstand, Wetter, Tourcharakter und Sicherheitslage kann die Rafting Camp Palfau GmbH strengere Alters- oder Teilnahmevoraussetzungen festlegen.
20. Sicherheitsausrüstung
Während der Fahrt sind Helm, Schwimmweste und sonstige Sicherheitsausrüstung ordnungsgemäß zu tragen.
Der Kinnriemen des Helms und die Verschlüsse der Schwimmweste sind geschlossen zu halten.
Teilnehmer, die ihre Ausrüstung nicht ordnungsgemäß verwenden oder Sicherheitsanweisungen missachten, können aus Sicherheitsgründen von der Tour ausgeschlossen werden.
21. Verhalten während der Fahrt
Rauchen, mutwilliges Lärmen, gefährdendes Verhalten und Störungen während der Fahrt sind verboten.
22. Schäden an Booten und Ausrüstung
Für mutwillig oder schuldhaft verursachte Beschädigungen von Booten, Ausrüstung oder sonstigem Eigentum der Rafting Camp Palfau GmbH haftet der verursachende Teilnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
23. Mithilfe beim Bootstransport
Teilnehmer können im zumutbaren Rahmen verpflichtet werden, beim Transport des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken, sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen erheblichen Gründe entgegenstehen.
24. Ein- und Aussteigen
Beim Ein- und Aussteigen in das bzw. aus dem Boot ist besondere Vorsicht geboten.
Es ist mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und Bewegungen des Bootes zu rechnen.
25. Sprungstellen und Wildwasserschwimmen
Die Benutzung von Sprungstellen, insbesondere im Bereich Wasserlochklamm und Palfauer Schlucht, sowie Wildwasserschwimmen sind nur dann Teil des Programms, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vom Tourenleiter freigegeben wurde.
Erfolgt eine Nutzung ohne ausdrückliche Freigabe des Tourenleiters, geschieht dies außerhalb des gebuchten Programms.
Besondere Bedingungen für Kajak- und Canadiertouren
26. Eigenverantwortliches Steuern
Bei Kajak- und Canadiertouren fährt kein Bootsführer der Rafting Camp Palfau GmbH im Boot der Teilnehmer mit.
Die Teilnehmer steuern ihr Boot eigenverantwortlich.
Die Rafting Camp Palfau GmbH führt eine Einschulung durch und begleitet die Gruppe, sofern vereinbart, mit einem eigenen Boot am Fluss.
27. Blickkontakt und Gruppenverhalten
Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass die Gruppe Blickkontakt hält.
Ist der Blickkontakt nicht mehr gegeben, ist an geeigneter und sicherer Stelle anzuhalten, um die Gruppe wieder zusammenzuführen.
28. Gefahrenstellen
Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen, Sträuchern oder sonstigen Hindernissen sind zu meiden.
Den Anweisungen des Begleiters ist Folge zu leisten.
Besondere Bedingungen für Canyoningtouren
29. Gelände- und Naturgefahren
Canyoning findet großteils in weglosem Gelände statt.
Es ist mit rutschigen Passagen, wechselnden Wasserständen, Steinschlag, Absturzgefahr und sonstigen Naturgefahren zu rechnen.
Jeder Teilnehmer hat sich besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen und den Anweisungen des Canyoningführers Folge zu leisten.
30. Absturzgefährdete Bereiche
Absturzgefährdete Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Canyoningführers betreten werden.
31. Blickkontakt
Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und zum Canyoningführer nicht abreißt.
32. Ausrüstung
Bei Canyoningtouren wird spezielle Sicherheitsausrüstung verwendet.
Jeder Teilnehmer erhält vor und während der Tour eine Einschulung.
Die Ausrüstung ist sorgfältig zu verwenden.
Auffälligkeiten oder Mängel sind sofort dem Canyoningführer mitzuteilen.
33. Springen, Rutschen und Abseilen
Sprünge, Rutschen und Abseilpassagen dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe des Canyoningführers durchgeführt werden.
Den Anweisungen ist genau Folge zu leisten.
Da Wasserbecken unterschiedliche Tiefen haben können, darf nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Bereich gesprungen werden.
Fühlt sich ein Teilnehmer nicht in der Lage, eine Passage sicher zu bewältigen, ist dies dem Canyoningführer unverzüglich mitzuteilen.
Der Canyoningführer wird, soweit möglich, eine sichere Alternative anbieten.
Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, eine sichere, rutschfreie Absprungstelle zu wählen.
Sprünge sind nur mit den Beinen voran durchzuführen. Hände sind eng am Körper zu halten.
Es ist damit zu rechnen, dass der Grund mit den Beinen berührt wird.
Rutschen im Flussbett haben in der vom Canyoningführer angewiesenen Körperhaltung zu erfolgen.
34. Schuhe
Für Canyoningtouren sind knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, vom Teilnehmer selbst mitzubringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
35. Rücksichtnahme und Hilfestellung
Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen.
Auf Aufforderung des Canyoningführers ist zumutbare Hilfestellung zu leisten, sofern dies gefahrlos möglich ist.
Besondere Bedingungen für Verleihausrüstung
36. Unternehmungen ohne Tourenleiter
Unternehmungen mit bloßer Verleihausrüstung erfolgen ohne Tourenleiter, sofern nicht ausdrücklich eine geführte Tour vereinbart wurde.
Der Mieter ist für die Auswahl einer geeigneten Strecke, die Beurteilung der eigenen Fähigkeiten, die Beachtung von Wetter-, Wasserstands- und Sicherheitsbedingungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften selbst verantwortlich.
Die gesetzliche Haftung der Rafting Camp Palfau GmbH bleibt unberührt.
37. Prüfung und Rückgabe der Ausrüstung
Der Mieter hat die Leihausrüstung bei Übernahme sorgfältig auf erkennbare Schäden zu prüfen und allfällige Beschädigungen vor Benutzung mitzuteilen.
Vom Mieter schuldhaft verursachte Schäden oder Verluste sind der Rafting Camp Palfau GmbH unverzüglich zu melden und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.
Die Ausrüstung ist zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Fotos und Videos
38. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen zu Werbe- und Marketingzwecken erfolgen nur mit gesonderter ausdrücklicher Einwilligung.
Die Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme an einer Tour oder für den Vertragsabschluss.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf.
Teilnehmer, die keine Werbeaufnahmen wünschen, können dies vor Ort bekannt geben. Die Rafting Camp Palfau GmbH wird organisatorisch zumutbare Maßnahmen setzen, um dies zu berücksichtigen.
Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich, soweit gesetzlich notwendig.
Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Rafting Camp Palfau GmbH.
